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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Solange entsprechende Finanzierungspläne nicht verwirklicht und die diesbezügliche Bemühungen noch nicht tatsächlich erfolgreich abgeschlossen (sondern nur erfolgversprechend) waren, müssen zur Vermeidung eines zur Heranziehung zur Haftung relevanten Verschuldens die anfallenden Abgabenverbindlichkeiten zumindest anteilig entrichtet werden und dürfen die Löhne gem § 78 Abs 3 EStG 1988 nur in einem entsprechend geringeren Ausmaß ausgezahlt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140040.X01Im RIS seit
30.01.2002