RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0040

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1988 §78 Abs3;

Rechtssatz

Solange entsprechende Finanzierungspläne nicht verwirklicht und die diesbezügliche Bemühungen noch nicht tatsächlich erfolgreich abgeschlossen (sondern nur erfolgversprechend) waren, müssen zur Vermeidung eines zur Heranziehung zur Haftung relevanten Verschuldens die anfallenden Abgabenverbindlichkeiten zumindest anteilig entrichtet werden und dürfen die Löhne gem § 78 Abs 3 EStG 1988 nur in einem entsprechend geringeren Ausmaß ausgezahlt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140040.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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