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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Der Haftungstatbestand nach § 9 BAO stellt nicht darauf ab, ob der Vertreter seine Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich entfaltet hat. Die Haftung kann nicht nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0067)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140128.X04Im RIS seit
11.07.2001