RS Vwgh 1999/6/29 98/08/0117

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Zur amtswegigen Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Beitragsschulden der KG nicht bei der Komplementär-GmbH einbringlich seien, hat die Behörde keinen Anlass, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist (Hinweis E 10.6.1980, 535/80, und E 29.6.1999, 99/08/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080117.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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