RS Vwgh 1999/6/29 94/08/0105

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Rechtssatz

Dass der Geschäftsführer durch strafbare Handlungen einer dritten Person bewogen worden ist, als solcher zu fungieren, ändert nichts am Umfang der damit übernommenen Verpflichtungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080105.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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