RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0123

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §250 Abs1 litd;
BAO §275;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Ein Ermessensfehler ist nicht gegeben, wenn die Entscheidung über ein Fristverlängerungsansuchen erst nach Nachholung der Berufungsbegründung getroffen wird (Hinweis E 11.12.1990, 90/14/0241).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140123.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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