RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0128

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
19/05 Menschenrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;
MRK Art6 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

In einem Bescheid über die Heranziehung zur Haftung nach § 9 BAO kann kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK gesehen werden, weil in der Heranziehung zur Haftung nach § 9 BAO kein strafrechtlicher Vorwurf begründet ist.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140128.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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