RS Vwgh 1999/6/29 94/08/0105

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/14 94/08/0081 2

Stammrechtssatz

Für die Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG kommt es auf den Grund der Übernahme der Geschäftsführerfunktion und den bloß vorübergehenden Charakter dieser Übernahme sowie auf allfällige Einflüsse Dritter auf die Geschäftsführung (hier durch den Verlassenschaftskurator) nicht an (Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0072 und E 20.4.1993, 92/08/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994080105.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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