RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0007

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 lita;
BAO §93 Abs2;
KO §80;
KO §83;

Rechtssatz

Zur Frage der prozessualen Stellung des Masseverwalters bestehen verschiedene Auffassungen, die jeweils zu einer unterschiedlichen Bezeichnung der Prozesspartei führen (Hinweis Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht/5, Wien, 1996, 117). Die Bezeichnung "MM als Masseverwalter im Konkurs über ..." stellt jedenfalls eine der zulässigen Bezeichnungen dar

(Hinweis Holzhammer, aaO, 118, und das E vom 15.4.1997, 97/14/0029, welches ebenfalls an den Beschwerdeführer "als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des KH" ergangen ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140007.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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