RS Vwgh 1999/6/29 99/08/0013

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §23;
AlVG 1977 §33 Abs4;

Rechtssatz

Das Erfordernis der Wahrung der Frist des § 33 Abs 4 AlVG gehört nicht zu denjenigen Voraussetzungen der Notstandshilfe, auf deren Vorliegen es gemäß § 23 AlVG für die Gewährung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuss nicht ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080013.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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