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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §67 Abs10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/08/0083 E 29. Juni 1999Rechtssatz
Es ist Sache des als Verantwortlicher herangezogenen Vertreters der juristischen Person, jene Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (Hinweis E 25.4.1989, 89/08/0013, VwSlg 12911 A/1989).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080075.X02Im RIS seit
20.11.2000