RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0588

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §213a idF 1989/642;

Rechtssatz

Durch den Ausdruck "Arbeitnehmerschutzvorschriften" in § 213a ASVG werden alle Normen des österreichischen Arbeitnehmerschutzrechtes erfasst, also öffentlich-rechtliche Arbeitsrechtsnormen, die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit iZm der Erbringung der Arbeitsleistung dienen, auf unmittelbaren staatlichen Eingriffen basieren und typischerweise als Sanktionen die Verwaltungsstrafe vorsehen, somit nicht das gesamte Arbeitsrecht in seiner Funktion als Schutzrecht der AN (mit ausführlichen Erläuterungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080588.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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