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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art69;Rechtssatz
Für Personen, die ohne Grenzgänger zu sein, ihren Wohnsitz während der Beschäftigung in einem anderen Staat haben, kann bei Vollarbeitslosigkeit ein Wechsel der Zuständigkeit stattfinden. Nicht-Grenzgänger, die einen Wohnort während der Beschäftigung in einem anderen Staat als dem Beschäftigungsstaat haben, haben ihre Leistungsansprüche nach dem Recht des Beschäftigungsstaates zu beanspruchen; sie können aber auch die Zuständigkeit des Wohnstaates durch Erklärung und Begründung der Verfügbarkeit gegenüber der Arbeitsvermittlung dieses Staates herbeiführen. Dies gilt auch dann, wenn sie zuvor vom Träger des Mitgliedstaates, dessen Rechtsvorschriften zuletzt für sie galten, Versicherungsleistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen haben (Hinweis EuGH 8.7.1992, C-102/91, Knoch, Slg 1991, I-4341).
Gerichtsentscheidung
EuGH 691J0102 Knoch VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998080274.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011