RS Vwgh 1999/6/29 99/14/0123

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;
BAO §85 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999140123.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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