Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §101;Rechtssatz
Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von § 101 ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080588.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012