Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §861;Rechtssatz
Vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der an die Bahnstrecke angrenzenden Grundstücke kommt im Rahmen einer Entscheidung nach § 41 Abs 1 EisenbahnG keine rechtserhebliche Bedeutung zu. Es räumt dem Eisenbahnunternehmen im Übrigen auch nicht die Rechtsmacht ein, einen Anrainer vom Verbot nach § 39 Abs 1 EisenbahnG zu dispensieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030335.X03Im RIS seit
20.02.2002