RS Vwgh 1999/6/30 98/04/0167

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Veröffentlicht am 30.06.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §11 Abs1;
VwGG §33a idF 1997/I/088;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/04/0168 98/04/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/02/25 92/04/0020 2 (hier: betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).

Stammrechtssatz

Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein

(Hinweis B 25.2.1985, 84/10/0237, VwSlg 11682 A/1985). Die Entscheidung über die Beschlagnahme im Sinne des § 39 Abs 1 VStG ist eine derartige verfahrensrechtliche Entscheidung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040167.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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