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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64Leitsatz
Abweisung eines VerfahrenshilfeantragsRechtssatz
Der vorliegende Verfahrenshilfeantrag wurde zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem das Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof bereits abgeschlossen war. Gemäß der eben dargestellten Rechtslage könnte der Verfahrenshilfeantrag somit keinesfalls die vom Antragsteller angestrebten Rechtswirkungen herbeiführen (s VfGH 30.09.77, B120/76, 09.03.99, B1442/98).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B451.1999Dokumentnummer
JFR_10009372_99B00451_01