RS Vwgh 1999/6/30 96/03/0304

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Veröffentlicht am 30.06.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
BetriebsO 1994 §16 Abs4 idF 1994/1028;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/04/21 98/03/0161 4

Stammrechtssatz

Die Bindungswirkung an rechtskräftige Bestrafungen entbindet die Behörde nicht, im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises die Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers - also insbesondere sein Persönlichkeitsbild - zu untersuchen (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996030304.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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