Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GelVerkG 1996 §5 Abs1;Rechtssatz
Von der Behörde können bei der nach § 5 GelVerkG 1996 vorzunehmenden Untersuchung des Charakterbildes des Betriebsinhabers - nach dem Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit - auch jene Handlungen oder Unterlassungen herangezogen werden, für welche Verwaltungsstrafen verhängt wurden, selbst wenn diese längere Zeit zurückliegen oder als getilgt zu gelten haben (Hinweis E 19.3.1982, 81/04/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997030374.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014