RS Vfgh 1999/7/23 B556/99

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Veröffentlicht am 23.07.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Bergrecht

Rechtssatz

Keine Folge

Da die Erteilung einer Gewinnungsbewilligung an sich nicht zum Abbau berechtigt, erwächst der Antragstellerin durch den angefochtenen Bescheid - mit dem der Spruch des Bescheides erster Instanz insofern

geändert wurde, als "das Ansuchen ... um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung ... unter Bedachtnahme auf §217 Abs2 und 6

des Mineralrohstoffgesetzes - MinroG, BGBl I Nr. 38/1999, als unzulässig zurückgewiesen" wurde - kein unverhältnismäßiger Nachteil.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B556.1999

Dokumentnummer

JFR_10009277_99B00556_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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