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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / BergrechtRechtssatz
Keine Folge
Da die Erteilung einer Gewinnungsbewilligung an sich nicht zum Abbau berechtigt, erwächst der Antragstellerin durch den angefochtenen Bescheid - mit dem der Spruch des Bescheides erster Instanz insofern
geändert wurde, als "das Ansuchen ... um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung ... unter Bedachtnahme auf §217 Abs2 und 6
des Mineralrohstoffgesetzes - MinroG, BGBl I Nr. 38/1999, als unzulässig zurückgewiesen" wurde - kein unverhältnismäßiger Nachteil.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B556.1999Dokumentnummer
JFR_10009277_99B00556_01