RS Vwgh 1999/7/1 98/11/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs4;
VVG §10 Abs1 Z1;
VVG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die behauptete Unmöglichkeit der Ablieferung von Zulassungsschein und Kennzeichentafel steht dem bescheidmäßigen Ausspruch der Verpflichtung nach § 44 Abs 4 KFG nicht entgegen (Hinweis E 3.7.1990, 89/11/0201); sie wäre (erst) bei der Setzung von Vollstreckungsmaßnahmen von rechtlicher Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110168.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten