RS Vwgh 1999/7/1 99/11/0172

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Veröffentlicht am 01.07.1999
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs5;

Rechtssatz

Die Kraftfahrbehörden können bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person im Rahmen der Wertung nach § 7 Abs 5 FSG 1997 auch auf bereits getilgte strafbare Handlungen Bedacht nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110172.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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