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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/12/20 94/05/0353 1Stammrechtssatz
Ein baupolizeilicher Auftrag ist dem Eigentümer der baulichen Anlage zu erteilen. Die Verpflichtung zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes trifft den jeweiligen Eigentümer der baulichen Anlage, unabhängig davon, ob er selbst oder seine Rechtsvorgänger den konsenswidrigen Zustand hergestellt haben (Hinweis E 17.11.1975, 1259/75). Es bestehen keine Bedenken dagegen, den Beseitigungsauftrag demjenigen zu erteilen, der aufgrund zivilrechtlicher Normen die Möglichkeit hat, den Auftrag - auch gegenüber dem Mieter - durchzusetzen, somit dem Eigentümer der baulichen Anlage.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995050303.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009