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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur "Überprüfung" des §115 StVG betreffend Nichtanrechnung einer im Hausarrest zugebrachten Zeit in die Strafzeit als offenbar aussichtslos; keine unmittelbare Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmung angesichts der durch das Vollzugsgericht zu treffenden Entscheidung über eine Nichtanrechnung; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, Strafvollzug, OrdnungswidrigkeitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:G102.1999Dokumentnummer
JFR_10009176_99G00102_01