RS Vfgh 1999/8/24 G102/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.1999
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Index

25 Strafprozeß, Strafvollzug
25/02 Strafvollzug

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
StVG §115

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur "Überprüfung" des §115 StVG betreffend Nichtanrechnung einer im Hausarrest zugebrachten Zeit in die Strafzeit als offenbar aussichtslos; keine unmittelbare Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmung angesichts der durch das Vollzugsgericht zu treffenden Entscheidung über eine Nichtanrechnung; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Entscheidungstexte

  • G 102/99
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.08.1999 G 102/99

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Strafvollzug, Ordnungswidrigkeiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:G102.1999

Dokumentnummer

JFR_10009176_99G00102_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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