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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §15 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0161Rechtssatz
Ob die Wertanlage auch eine Funktion als Dekorationsgegenstand für die Wohnung erfüllen kann, ist zu vernachlässigen, wenn der Wertanlagencharakter dominiert. Auch Pretiosen können nicht dadurch zum Hausrat iSd § 15 Abs 1 Z 1 lit a ErbStG werden, dass sie im Vitrinenschrank präsentiert werden. Steht die Funktion als Wertanlage im Vordergrund, dann kann von einem funktionellen Zusammenhang mit einer Wohnungseinrichtung keine Rede mehr sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997160160.X05Im RIS seit
21.02.2002