RS Vwgh 1999/7/5 97/16/0160

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Veröffentlicht am 05.07.1999
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z1 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0161

Rechtssatz

Ob die Wertanlage auch eine Funktion als Dekorationsgegenstand für die Wohnung erfüllen kann, ist zu vernachlässigen, wenn der Wertanlagencharakter dominiert. Auch Pretiosen können nicht dadurch zum Hausrat iSd § 15 Abs 1 Z 1 lit a ErbStG werden, dass sie im Vitrinenschrank präsentiert werden. Steht die Funktion als Wertanlage im Vordergrund, dann kann von einem funktionellen Zusammenhang mit einer Wohnungseinrichtung keine Rede mehr sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160160.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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