RS Vwgh 1999/7/5 96/16/0165

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Veröffentlicht am 05.07.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0166 96/16/0167 96/16/0168

Rechtssatz

Einhebungsverjährung gem § 238 Abs 1 BAO tritt keinesfalls früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996160165.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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