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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §66Leitsatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen nicht behobenen FormmangelsRechtssatz
Der Beschwerdeführer kam dem Mängelbehebungsauftrag innerhalb der ihm gesetzten Frist nur insoweit nach, als er ein Vermögensbekenntnis vorlegte. Er unterließ jedoch die Bekanntgabe, ob der Rechtsanwalt für die Einbringung der Beschwerde allein oder für das gesamte Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof beigegeben werden soll sowie die Angabe des Tages der Zustellung des angefochtenen Bescheides.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1183.1999Dokumentnummer
JFR_10009097_99B01183_01