RS Vwgh 1999/7/5 97/16/0160

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Veröffentlicht am 05.07.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §177 Abs1;
ErbStG §15 Abs1 Z1 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0161

Rechtssatz

Sammlungen fallen nicht unter den Begriff Hausrat iSd § 15 Abs 1 Z 1 lit a ErbStG. Sammlungen stellen eine Mehrzahl von Gegenständen dar, die ein bestimmtes System zusammenhält, die nicht zum Gebrauch bestimmt sind und die durch ihre Vereinigung erst ihren Wert erhalten (zB Porzellansammlungen). Ob hier allerdings eine derartige Sammlung vorliegt oder eine bunt zusammengewürfelte Menge, lässt sich wohl nur durch ein Sachverständigengutachten klären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160160.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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