RS Vwgh 1999/7/6 96/10/0085

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Veröffentlicht am 06.07.1999
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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
NatSchG OÖ 1995 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Behauptung der Beschwerdeführer, es fehle die Dauerhaftigkeit der Eingriffswirkung, weil das ursprünglich rote Ziegeldach infolge der Feuchtigkeitseinflüsse und Witterungseinflüsse im Seeuferbereich binnen kürzester Zeit eine grau-grüne Farbe annehmen werde, steht mit allgemeinem Erfahrungswissen im Widerspruch; mit dieser Behauptung musste sich die belangte Behörde nicht auseinander setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100085.X04

Im RIS seit

18.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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