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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Die Behauptung der Beschwerdeführer, es fehle die Dauerhaftigkeit der Eingriffswirkung, weil das ursprünglich rote Ziegeldach infolge der Feuchtigkeitseinflüsse und Witterungseinflüsse im Seeuferbereich binnen kürzester Zeit eine grau-grüne Farbe annehmen werde, steht mit allgemeinem Erfahrungswissen im Widerspruch; mit dieser Behauptung musste sich die belangte Behörde nicht auseinander setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100085.X04Im RIS seit
18.01.2002