RS Vwgh 1999/7/6 99/01/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/01/0386 1

Stammrechtssatz

Aus der bloßen Zugehörigkeit zur albanischen Bevölkerungsgruppe - ohne räumliches Naheverhältnis zu Gegenden mit verstärkten Aktivitäten von serbischen Einheiten (Hinweis E vom 9. 3. 1999, 98/01/0370) und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine individuelle Verfolgung - kann eine mit der maßgeblichen Wahrscheinlichkeit zu befürchtende asylrelevante Verfolgung nicht abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010058.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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