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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die vorliegende Beschwerde ist gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zulässig, weil die Möglichkeit einer Verletzung von Rechten der Beschwerdeführerin (einer GmbH) durch den angefochtenen Bescheid, der ihr auch zugestellt wurde, insoweit besteht, als darin zum Ausdruck kommt, die den Gegenstand des Verfahrens vor der belangten Behörde bildende Berufung sei nicht von der Beschwerdeführerin, sondern von der S-GmbH & Co KG erhoben worden, dh (implizit) auch den normativen Abspruch enthält, die Berufung sei nicht der Beschwerdeführerin zuzurechnen (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100129.X01Im RIS seit
11.07.2001