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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4 Abs1;Rechtssatz
Von einem Aufenthaltsrecht iSd § 4 Abs 2 AsylG 1997 kann auch dann gesprochen werden, wenn das vorläufige Bleiberecht eines Asylwerbers zwar zunächst nur für die Dauer des asylbehördlichen Verfahrens vorgesehen ist, vom gegen eine abweisende asylbehördliche Entscheidung angerufenen Gericht aber die aufschiebende Wirkung einer Klage zuerkannt werden kann und in der Praxis der Behörden von dieser Möglichkeit in der Regel so Gebrauch gemacht wird, dass von einem (praktisch ausnahmslos) zuerkannten Recht auf Aufenthalt auch während des Rechtsmittelverfahrens ausgegangen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010602.X02Im RIS seit
21.02.2002