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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/01/0508Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1999/03/25 98/20/0283 2Stammrechtssatz
Bei - im Beschwerdefall im Zusammenhang mit der Frage der Rechtzeitigkeit einer auf § 38 Abs 5 AsylG 1997 gestützten Amtsbeschwerde des Bundesministers für Inneres relevanten - Datensätzen aus dem vom Bundesminister für Inneres betriebenen zentralen Asylwerberinformationssystem (AIS) - in das aufgrund einer an die Bediensteten des Bundesasylamtes gerichteten Dienstanweisung Bescheide des unabhängigen Bundesasylsenates am Tag der Zustellung an das Bundesasylamt umgehend eingetragen werden - handelt es sich um Daten aus der EDV-Zentrale des Bundesministers für Inneres. Diese sind dem Bundesminister für Inneres zuzurechnen. Der Vorgang entspricht in etwa dem eines laufenden Eingangs nach bestimmten Gesichtspunkten angefertigter Aktenexzerpte beim Bundesminister für Inneres. Dass die jeweils neuen Eintragungen dabei nicht besonders hervorgehoben sind und bestimmte Suchmöglichkeiten nach dem derzeitigen Stand des Systems nicht gegeben sind, ist nur mehr eine Frage der Organisation und Verwaltung vorhandenen Wissens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010502.X01Im RIS seit
03.04.2001