RS Vwgh 1999/7/6 99/10/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0240 1

Stammrechtssatz

Unzulässigkeit der Berufung auch einer "übergangenen Partei" gegen einen unterinstanzlichen Bescheid, der bereits durch Erledigung einer anderen Berufung in einer Berufungsentscheidung aufgegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999100105.X01

Im RIS seit

26.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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