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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Die Suspendierung eines Beamten des Exekutive ist gerechtfertigt, wenn er während der Dienstzeit private Animierlokalbesuche unternommen und danach mit in diesem Lokal angeblich unternommenen Amtshandlungen die Erfüllung seiner Dienstpflichten vorzutäuschen versucht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090275.X02Im RIS seit
20.11.2000