RS Vwgh 1999/7/15 98/07/0164

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §68 Abs4 Z1;
AWG 1990 §28;
AWG 1990 §29;
GewO 1994 §345;

Rechtssatz

Gegen eine Zuständigkeit des Landeshauptmannes zur Durchführung des gewerberechtlichen Anzeigeverfahrens im sachlichen Anwendungsbereich des § 28 AWG 1990 spricht auch der Umstand, dass der das Anzeigeverfahren nach der Gewerbeordnung regelnde § 345 GewO 1994 in jenen Vorschriften, deren sinngemäße Anwendung dem Landeshauptmann in § 28 vorletzter Satz AWG 1990 aufgetragen ist, im Gegensatz zu den verfahrensrechtlichen Bestimmungen der § 353 bis § 360 GewO 1994 gerade nicht aufgezählt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070164.X07

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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