Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus § 65 Abs 1 Tir FlVfLG 1996 ergibt sich, dass das Verzeichnis der Anteilsrechte in Bescheidform zu erlassen ist (arg "nach Rechtskraft") und dass dieses Verzeichnis zeitlich vor dem Regulierungsplan zu erlassen ist. Sonstige Vorschriften über den Zeitpunkt der Erlassung des Verzeichnisses der Anteilsrechte finden sich im Tir FlVflG 1996 nicht; insbesondere ist keine Bestimmung aufzufinden, der zufolge das Verzeichnis der Anteilsrechte gleichzeitig mit der Liste der Parteien erlassen werden müsste.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070011.X03Im RIS seit
25.01.2001