RS Vwgh 1999/7/15 99/07/0083

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art132;
VStG §39;
VwGG §27 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd § 39 VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070083.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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