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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist der Begriff "Verwaltungsstrafsachen" in Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen"; davon sind auch Bescheide betreffend die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd § 39 VStG erfasst (Hinweis B 24.10.1990, 90/03/0152; B 25.3.1992, 92/03/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070083.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2016