RS Vwgh 1999/7/15 96/07/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1999
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Tir 1978 §37 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nicht jede Streitigkeit zwischen einem Mitglied und der Agrargemeinschaft löst ein subjektiv-öffentliches Recht auf Entscheidung durch die Agrarbehörde gemäß § 37 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 aus, sondern nur jene, die aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entsteht (Hinweis B 11.7.1996, 94/07/0059). Mit dem Verweis auf bücherliche Nutzungsrechte vermag ein Mitglied der Agrargemeinschaft das Vorliegen eines Streites aus dem Mitgliedschaftsverhältnis nicht aufzuzeigen. Die Behauptung einer Beeinträchtigung von aus dem Titel der Mitgliedschaft zur Agrargemeinschaft zustehenden bücherlichen Nutzungsrechten zu Gunsten der Stammsitzliegenschaft des Mitglieds der Agrargemeinschaft (hier Weiderecht) durch behauptete satzungswidrige Verpachtung von Teilflächen an Dritte ist geeignet, einen Streit aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zur Agrargemeinschaft auszulösen.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070178.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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