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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §36 Abs1;Rechtssatz
Nicht jede Streitigkeit zwischen einem Mitglied und der Agrargemeinschaft löst ein subjektiv-öffentliches Recht auf Entscheidung durch die Agrarbehörde gemäß § 37 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 aus, sondern nur jene, die aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entsteht (Hinweis B 11.7.1996, 94/07/0059). Mit dem Verweis auf bücherliche Nutzungsrechte vermag ein Mitglied der Agrargemeinschaft das Vorliegen eines Streites aus dem Mitgliedschaftsverhältnis nicht aufzuzeigen. Die Behauptung einer Beeinträchtigung von aus dem Titel der Mitgliedschaft zur Agrargemeinschaft zustehenden bücherlichen Nutzungsrechten zu Gunsten der Stammsitzliegenschaft des Mitglieds der Agrargemeinschaft (hier Weiderecht) durch behauptete satzungswidrige Verpachtung von Teilflächen an Dritte ist geeignet, einen Streit aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zur Agrargemeinschaft auszulösen.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070178.X01Im RIS seit
11.07.2001