RS Vwgh 1999/7/15 98/07/0100

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §41 Abs1;
AVG §42 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs2;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Eine Partei des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs 1 WRG darf das Fehlen der zu beurteilenden Übereinstimmung des ausgeführten Projektes mit dem bewilligten Vorhaben auch einwenden, wenn sie im Bewilligungsverfahren keine tauglichen Einwendungen erhoben hat, sie muss jedoch einen innerhalb des Überprüfungsverfahrens erfolgten Eintritt der Präklusion nach § 42 AVG gegen sich gelten lassen (Hinweis E 25.4.1996, 95/07/0203, und E 26.6.1996, 95/07/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070100.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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