Index
L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
StGG Art2Leitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht mangels Eingehen der belangten Behörde auf die vom Beschwerdeführer als Anrainer und Inhaber einer gewerblichen Betriebsanlage erhobenen Einwendungen gegen eine heranrückende WohnbebauungRechtssatz
Überträgt man die in den Vorerkenntnissen (VfSlg. 12468/1990, 13210/1992 und 14943/1997) vertretene Rechtsansicht auf die Regelung des §21 Abs2 Krnt BauO 1992, so kommt man zum Ergebnis, daß der Wortfolge "die dem Schutz der Nachbarschaft ... dienen" auch der Fall des Inhabers einer gewerblichen Betriebsanlage zu unterstellen ist, dessen rechtliche Interessen durch die Bewilligung einer Wohnbebauung auf dem Nachbargrundstück deshalb berührt werden, weil er beispielsweise mit Auflagen der Gewerbebehörde zum Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen rechnen muß (vgl. VfSlg. 15.188/1998).
(Ebenso: B1367/97, E v 28.09.99).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baurecht, NachbarrechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1821.1997Dokumentnummer
JFR_10009072_97B01821_01