RS Vwgh 1999/7/20 99/13/0089

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Veröffentlicht am 20.07.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §8 Abs4;

Rechtssatz

Der Anwendungsbereich des § 7 Abs 1 EStG 1988 erstreckt sich ausschließlich auf Anlagevermögen, das einer Abnutzung unterliegt, was dann der Fall ist, wenn sein Wert durch den Gebrauch allmählich aufgezehrt und das Wirtschaftsgut also technisch, wirtschaftlich oder durch Zeitablauf wertlos wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130089.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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