RS Vwgh 1999/7/20 99/13/0018

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Veröffentlicht am 20.07.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0065 E 31. Mai 2000

Rechtssatz

Dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungskraft des Steuerpflichtigen kann nicht dadurch zum Durchbruch verholfen werden, dass grundsätzlich auf die persönliche Leistungsfähigkeit Einfluss nehmende Umstände des privaten Bereiches (Hinweis E des VfGH vom 17.10.1997, G 168/96, G 285/96) in einem Zusammenhang wie jenem der durch die betriebliche Tätigkeit als solcher veranlassten Ausgaben berücksichtigt werden, in den sie vom System des Einkommensteuerrechtes und der Funktion des Betriebsausgabenbegriffes her nicht hingehören (hier: Kinderbetreuungskosten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130018.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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