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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §276 Abs1;Rechtssatz
In der Erlassung eines Abgabenbescheides, der den Abgabepflichtigen weniger belastet als ein solcher, der seinem Beschwerdevorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130016.X01Im RIS seit
20.11.2000