RS Vwgh 1999/7/20 94/13/0016

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Veröffentlicht am 20.07.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §289 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In der Erlassung eines Abgabenbescheides, der den Abgabepflichtigen weniger belastet als ein solcher, der seinem Beschwerdevorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde, kann keine vor dem Verwaltungsgerichtshof verfolgbare Rechtsverletzung erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130016.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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