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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 Anl1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 3Stammrechtssatz
Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993120309.X01Im RIS seit
20.11.2000