RS Vwgh 1999/7/22 99/12/0134

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Veröffentlicht am 22.07.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §53;
PG 1965 §55 Abs1;
PG 1965 §6 Abs1 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Der im § 6 Abs 1 lit b PG verwendete Begriff der ANGERECHNETEN RUHEGENUSSVORDIENSTZEITEN umfasst - unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhanges mit § 53 und § 55 Abs 1 PG - sowohl unbedingt angerechnete als auch jene bedingt angerechnete (Ruhegenuss)Vordienstzeiten, hinsichtlich derer die Bedingung eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120134.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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