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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
PG 1965 §53;Rechtssatz
Der im § 6 Abs 1 lit b PG verwendete Begriff der ANGERECHNETEN RUHEGENUSSVORDIENSTZEITEN umfasst - unter Berücksichtigung des systematischen Zusammenhanges mit § 53 und § 55 Abs 1 PG - sowohl unbedingt angerechnete als auch jene bedingt angerechnete (Ruhegenuss)Vordienstzeiten, hinsichtlich derer die Bedingung eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120134.X01Im RIS seit
11.07.2001