Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein Willensakt zur amtswegigen Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens wegen Dienstunfähigkeit iSd § 62c Abs 1 PG kann bereits in der Befassung eines Amtsarztes durch die zuständige Behörde gelegen sein. Dies muss sich jedoch - bei objektiver Betrachtung - aus dem Inhalt des der zuständigen Dienstbehörde zurechenbaren Auftrages zur Erstellung eines Gutachtens (insbesondere aus den Fragestellungen, die der Sachverständige aus medizinischer Sicht klären soll) hinreichend klar ergeben. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Durchführung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens im Gutachtens-Auftrag ist nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120160.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011