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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 Anl1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 4 (hier betreffend Tätigkeit bei einer Finanzlandesdirektion)Stammrechtssatz
Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind
(Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993120309.X02Im RIS seit
20.11.2000