RS Vwgh 1999/7/22 93/12/0309

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 4 (hier betreffend Tätigkeit bei einer Finanzlandesdirektion)

Stammrechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind

(Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993120309.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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