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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Mit der Einleitung der Versetzung in den Ruhestand im Sinne des § 62c Abs 1 PG ist die verfahrensrechtliche Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens gemeint (vgl EB zur RegV zu Art 4 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, 72 Blg StProt NR 20 GP, 224), die sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen erfolgen kann (vgl dazu § 14 Abs 1 BDG 1979) und die die Anhängigkeit des Verfahrens begründet (Hinweis E 17.2.1999, 98/12/0412). Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass damit nur jenes Ruhestandsversetzungsverfahren gemeint ist, das mit der Ruhestandsversetzung des Beamten nach § 14 Abs 1 BDG 1979 geendet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999120061.X01Im RIS seit
12.06.2001