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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §106 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120160.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011