RS Vwgh 1999/7/22 98/12/0160

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Veröffentlicht am 22.07.1999
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Index

64/03 Landeslehrer
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

LDG 1984 §106 Abs1;
PG 1965 §62c Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120160.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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